Inno­va­ti­ver Schiff­bau – maxi­ma­ler Zuschuss von 50%

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle Bafa för­dert Deut­sche Werf­ten mit bis zu 50 % ihrer Kos­ten für Inves­ti­tio­nen, Entwurfs‑, Inge­­nieur- und Test­tä­tig­kei­ten als Zuschuss erhal­ten. Diese Kos­ten müs­sen sich unmit­tel­bar aus der indus­tri­el­len Anwen­dung inno­va­ti­ver Pro­dukte und Ver­fah­ren beim Bau von Schif­fen erge­ben, die gegen­über dem Stand der Tech­nik neu sind und Risi­ken tech­ni­scher oder indus­tri­el­ler Fehl­schläge in sich tra­gen. Die­ses För­der­pro­gramm ist ein wich­ti­ger Bau­stein zur Ver­bes­se­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit der mari­ti­men Wirt­schaft in Deutsch­land.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Inno­va­tio­nen im Sinne die­ser Richt­li­nie sind indus­tri­elle Anwen­dun­gen von Pro­duk­ten oder Ver­fah­ren, die im Ver­gleich zum Stand der Tech­nik in der Schiff­bau­in­dus­trie in der Euro­päi­schen Union tech­nisch neu oder wesent­lich ver­bes­sert sind und das Risiko eines tech­ni­schen oder indus­tri­el­len Fehl­schlags ber­gen. För­der­fä­hig sind von Werf­ten oder deren Toch­ter­un­ter­neh­men durch­ge­führte Inno­va­ti­ons­maß­nah­men (Pro­dukte oder Ver­fah­ren) für den Schiff­bau, für Schiffs­re­pa­ra­tu­ren oder Schiffsum­bau­ten bei Han­dels­schif­fen mit Eigen­an­trieb sowie bei Off­shore-Struk­­tu­­ren. Diese Pro­­dukt- oder Ver­fah­rens­in­no­va­tio­nen müs­sen erst­ma­lig im Bereich des Schiff­baus in der Euro­päi­schen Union indus­tri­ell ange­wen­det wer­den.

  1. Antrags­be­rich­tigte

Inno­va­ti­ons­för­de­rung kön­nen bestehende Schiffbau‑, Schiffs­­re­­pa­ra­­tur- bzw. Schiffsum­bau­werf­ten (im Fol­gen­den: Antrag­stel­ler) erhal­ten, die Sitz und Fer­ti­gungs­stätte in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land haben und den Schiff­bau­auf­trag oder Teile davon, bei denen för­der­fä­hige schiff­bau­li­che Inno­va­tio­nen zur Anwen­dung kom­men, in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land aus­füh­ren.

  1. För­der­fä­hige schiff­bau­li­che Inves­ti­tio­nen

För­der­fä­hige schiff­bau­li­che Inno­va­tio­nen sind:

  • neue Typ­schiffe bzw. Off­shore-Struk­­tu­­ren: Ent­wick­lung, Ent­wurf und Kon­struk­tion von Pro­to­ty­pen;
  • neue Kom­po­nen­ten und Sys­teme eines Schif­fes bzw. einer Off­shore-Struk­­tur: inno­va­tive Schiffs­teile, die als sepa­rate Kom­po­nen­ten vom Schiff bzw. der Off­shore-Struk­­tur getrennt wer­den kön­nen;
  • die Ent­wick­lung neuer Ver­fah­ren im Schiff­bau: Pla­nung und Ent­wick­lung der erfor­der­li­chen Anla­gen und Aus­rüs­tun­gen als Vor­aus­set­zung für die Anwen­dung inno­va­ti­ver Pro­zesse in Pla­nung, Ent­wurf und Ent­wick­lung, Fer­ti­gung und Logis­tik des Schiff­baus;
  • die Anwen­dung neuer Ver­fah­ren im Schiff­bau: Anwen­dung eines inno­va­ti­ven Ver­fah­rens in der Liefer‑, Waren- oder Mate­ri­al­kette. Bei gro­ßen Unter­neh­men ist für die För­der­fä­hig­keit der Anwen­dung neuer Ver­fah­ren im Schiff­bau Vor­aus­set­zung, dass diese Unter­neh­men bei der geför­der­ten Tätig­keit mit KMU zusam­men­ar­bei­ten und die betei­lig­ten KMU min­des­tens 30 % der gesam­ten för­der­fä­hi­gen Kos­ten tra­gen.
  1. Art und Höhe der För­de­rung

För­der­fä­hig sind nur die Kos­ten, die sich aus der Pla­nung, Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des kon­kre­ten Vor­ha­bens erge­ben. Sie umfas­sen sowohl beim Antrag­stel­ler ent­ste­hende Entwicklungs‑, Fer­­ti­­gungs- und Her­stel­lungs­kos­ten als auch die Kos­ten für Zulie­fe­run­gen von Drit­ten, z. B. Sys­tem­zu­lie­fer­un­ter­neh­men, Lie­fe­ran­ten schlüs­sel­fer­ti­ger Anla­gen, Unter-auf­­­tra­g­­neh­­mern, sofern sie sich direkt und aus­schließ­lich auf die inno­va­ti­ven Teile des inno­va­ti­ven Vor­ha­bens bezie­hen.

Inno­va­ti­ons­för­de­run­gen wer­den im Wege der Anteils­fi­nan­zie­rung (Pro­jekt­för­de­rung) als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt. Die För­der­sätze rei­chen von max. 15 % bis max. 50 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten. Der jewei­lige För­der­satz ist abhän­gig von der Unter­neh­mens­größe, der Leis­tungs­fä­hig­keit des antrag­stel­len­den Unter­neh­mens und der Art der schiff­bau­li­chen Inno­va­tio­nen.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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