Existenzgründung-Förderprogramm -„Nachfolge-Bürgschaft“ NRW
Gleich Fördermittel für Ihr Leasing sichern:
Förderung des unternehmerischen Wagnisses mit reduziertem persönlichem Risiko!
Planen Sie die berufliche Selbständigkeit etwa durch eine Beteiligung oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens? Dann bekommen Sie durch das Land NRW eine entsprechende Rückendeckung: die Bürgschaftsbank NRW unterstützt angehende Unternehmer durch eine „Nachfolge-Bürgschaft“ mit einer reduzieren persönlichen Haftung auf nur 20 % der verbürgten Kreditsumme. So verringern Sie Ihr finanzielles Risiko und starten Ihre Erfolgsstory.
Das Wichtigste in Kürze:
Förderfähige Vorhaben sind Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolg. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere:
- der Erwerb von Vermögenswerten wie z.B. Betriebsimmobilien, Maschinenpark, Warenlager etc.
- Tätige Beteiligungen / Kauf von Anteilen (auch Firmenwerte)
- Vorhabensbezogene Betriebsmittel und Warenlageraufstockungen
- Ergänzende Investitionen ins Unternehmen
Bürgschaftshöhe:
Die Verbürgungsquote beläuft sich auf 50 – 80 % und ist beschränkt auf ein Bürgschaftsvolumen von max. 2,0 Mio. Euro
Laufzeit:
Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Kreditlaufzeit und beträgt i.d.R. max. 10 Jahre. Eine Laufzeit über 10 Jahre ist i.d.R. nur bei Betriebsimmobilien möglich.
Kosten:
Es entsteht ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens 400 Euro. Bei einer Verbürgungsquote von bis zu 50 % ist nur 0,50 % zu zahlen.
Jährliche Bürgschaftsprovision:
Verbürgungsgrad | Bürgschaftsprovision p.a. |
---|---|
bis 50% | 0,70% des Kreditbetrages |
bis60% | 1,00% des Kreditbetrages |
bis70% | 1,25% des Kreditbetrages |
bis80% | 1,50% des Kreditbetrages |
Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschaftsverpflichtung wird ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig „freigestellten“ Kreditbetrag in Rechnung gestellt.
Voraussetzungen zur Erlangung der Bürgschaft:
- NachfolgerInnen müssen eine Kapitalgesellschaft gründen bzw. eine bestehende Kapitalgesellschaft übernehmen
- Persönliche Haftungsübernahme bis 20 % der verbürgten Kreditsumme
- Persönliche und fachliche Qualifikation / Eignung der NachfolgerInnen
- Tragfähiges, zukunftssicheres Unternehmenskonzept
- Angemessene und marktübliche Übernahmekonditionen (Transaktionssumme)