Exis­­ten­z­­grün­­dung-För­­der­­pro­­gramm -„Nach­­folge-Bür­g­­schaft“ NRW

Redu­zierte per­sön­li­che Haf­tung auf 20% der Kre­dit­summe

Ver­güns­tig­tes Bear­bei­tungs­ent­gelt

Hohe Risi­ko­ab­si­che­rung für Haus­ban­ken

Gleich För­der­mit­tel für Ihr Lea­sing sichern:

Ihr Direkt­kon­takt

För­de­rung des unter­neh­me­ri­schen Wag­nis­ses mit redu­zier­tem per­sön­li­chem Risiko!

Pla­nen Sie die beruf­li­che Selb­stän­dig­keit etwa durch eine Betei­li­gung oder Über­nahme eines bestehen­den Unter­neh­mens? Dann bekom­men Sie durch das Land NRW eine ent­spre­chende Rücken­de­ckung: die Bürg­schafts­bank NRW unter­stützt ange­hende Unter­neh­mer durch eine „Nach­­folge-Bür­g­­schaft“ mit einer redu­zie­ren per­sön­li­chen Haf­tung auf nur 20 % der ver­bürg­ten Kre­dit­summe. So ver­rin­gern Sie Ihr finan­zi­el­les Risiko und star­ten Ihre Erfolgs­story.

Das Wich­tigste in Kürze:

För­der­fä­hige Vor­ha­ben sind Exis­tenz­grün­dun­gen im Rah­men einer Unter­neh­mens­nach­folg. Zu den för­der­fä­hi­gen Kos­ten zäh­len ins­be­son­dere:

  • der Erwerb von Ver­mö­gens­wer­ten wie z.B. Betriebs­im­mo­bi­lien, Maschi­nen­park, Waren­la­ger etc.
  • Tätige Betei­li­gun­gen /​​ Kauf von Antei­len (auch Fir­men­werte)
  • Vor­ha­bens­be­zo­gene Betriebs­mit­tel und Waren­la­ger­auf­sto­ckun­gen
  • Ergän­zende Inves­ti­tio­nen ins Unter­neh­men

Bürg­schafts­höhe:

Die Ver­bür­gungs­quote beläuft sich auf 50 – 80 % und ist beschränkt auf ein Bürg­schafts­vo­lu­men von max. 2,0 Mio. Euro

Lauf­zeit:

Die Lauf­zeit der Bürg­schaft ent­spricht der Kre­dit­lauf­zeit und beträgt i.d.R. max. 10 Jahre. Eine Lauf­zeit über 10 Jahre ist i.d.R. nur bei Betriebs­im­mo­bi­lien mög­lich.

Kos­ten:

Es ent­steht ein ein­ma­li­ges Bear­bei­tungs­ent­gelt in Höhe von 0,75 % vom Kre­dit­be­trag bei Bürg­schafts­über­nahme, min­des­tens 400 Euro. Bei einer Ver­bür­gungs­quote von bis zu 50 % ist nur 0,50 % zu zah­len.

Jähr­li­che Bürg­schafts­pro­vi­sion:

 

Ver­bür­gungs­grad Bürg­schafts­pro­vi­sion p.a.
bis 50% 0,70% des Kre­dit­be­tra­ges
bis60% 1,00% des Kre­dit­be­tra­ges
bis70% 1,25% des Kre­dit­be­tra­ges
bis80% 1,50% des Kre­dit­be­tra­ges

Bei vor­zei­ti­ger Ent­las­sung aus der Bürg­schafts­ver­pflich­tung wird ein Ent­gelt in Höhe einer Jah­res­pro­vi­sion auf den vor­zei­tig „frei­ge­stell­ten“ Kre­dit­be­trag in Rech­nung gestellt.

Vor­aus­set­zun­gen zur Erlan­gung der Bürg­schaft:

  • Nach­fol­ge­rIn­nen müs­sen eine Kapi­tal­ge­sell­schaft grün­den bzw. eine bestehende Kapi­tal­ge­sell­schaft über­neh­men
  • Per­sön­li­che Haf­tungs­über­nahme bis 20 % der ver­bürg­ten Kre­dit­summe
  • Per­sön­li­che und fach­li­che Qua­li­fi­ka­tion /​​ Eig­nung der Nach­fol­ge­rIn­nen
  • Trag­fä­hi­ges, zukunfts­si­che­res Unter­neh­mens­kon­zept
  • Ange­mes­sene und markt­üb­li­che Über­nah­me­kon­di­tio­nen (Trans­ak­ti­ons­summe)
Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Nut­zen Sie unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen!

Jetzt ein­fach anfra­gen:

0201 4517411
Mo.-Fr. 08:00–18:00

Ihr Direkt­kon­takt