Investitions-Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen
Hier Förderung für Ihre Investitionen in Sachanlagen oder Gebäude sichern:
Mit dem Ziel der Reduktion von Co²-Emissionen bei gleichzeitiger Förderung des Volkseinkommens vergeben EU, Bund und Länder Fördergelder für Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Der Zweck der Vergabe von Fördermitteln liegt darin begründet, dass mit öffentlichen Steuermitteln, Investitionen der öffentlichen Hand, von Städten und Gemeinden, von kommunalen Einrichtungen, von Anstalten des öffentlichen Rechts und insbesondere von privatwirtschaftlichen Unternehmen getätigt werden. Durch diese Maßnahmen wird die Volkswirtschaft angekurbelt und somit fließen dem Staat wiederum Gelder in Form von Steuern zurück.
Fördermittel sind Darlehen, Zuschüsse, öffentliche Beteiligungen, Garantien und Bürgschaften, welche von Fördergebern, der EU, des Bundes oder den Ländern gewährt werden können. Dieses zur Verfügung gestellte Kapital oder auch die Ersatzsicherheiten sollen zur wirtschaftspolitischen Zielerreichung dienen und nachhaltig das Volkseinkommen steigern.
Aktuell gibt es ca. 3.300 Förderprogramme der EU, des Bundes und der einzelnen Bundesländer. Diese verteilen sich auf mannigfaltige Anwendungen, die in diesem Artikel gar nicht en Detail dargestellt werden können.
In diesem Artikel wollen wir uns bewusst auf ein Zukunftsthema der nächsten Jahrzehnte konzentrieren:
„Die Einsparung von CO2, welche wesentlich zur Reduzierung der Erderwärmung beiträgt und somit einen aktiven Beitrag zum Klimawandel leistet“.
Durch gezielte Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen können die Gesellschaft, bestehend aus privatwirtschaftlichen Investitionen der Wirtschaft, des Staates selbst, sowie der öffentlichen Hand wesentlich dazu beitragen, diese Herausforderungen nachhaltig zu meistern.
Da die Fülle der Fördermöglichkeiten sehr groß ist, soll nachfolgende Auflistung einen besseren Überblick verschaffen, wer berechtigt ist Fördermittel zu beantragen:
Die Fördermöglichkeiten gelten gleichermaßen für:
Oben genannte Organisationen, welche Sachinvestitionen z.B. in Maschinen, IT, technische Ausstattungen jedweder Art, Anlagen und Gebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) planen, können diese anteilig bezuschusst und / oder förderfinanziert bekommen.
Um anstehende Umweltinvestitionen gefördert zu bekommen, ist es zwingend notwendig, dass diese Investitionen zuvor von einem Gutachter, einem sogenannten Energieeffizienzbeauftragten, auf die Förderbarkeit hin überprüft werden. Die Aufgabe des Energieeffizienzbeauftragten ist es, die Investitionen mit den Vorgaben entsprechend der Förderrichtlinien abzugleichen. Zudem müssen die bestehenden Energieverbräuche zuvor ermittelt und sauber dokumentiert werden. In einem zweiten Schritt werden die aktuellen Energieverbräuche mit den zukünftigen Verbräuchen, nach Umsetzung der Maßnahme, verglichen. Die Förderungen können nur erlangt werden, wenn die in den Förderrichtlinien vorgegebenen Kriterien mindestens erfüllt, oder ggfs. sogar übererfüllt, werden.
Anfallende Kosten für einen externen Gutachter können wiederum anteilig öffentlich bezuschusst werden, wenn dieser bei den zuständigen Förderinstitutionen akkreditiert ist.
Erst, wenn ein Gutachter sein Gutachten erstellt hat, ist der Investor berechtigt, die Investition bei entsprechenden Fachfirmen zu beauftragen und umzusetzen. Die Förderung wird abhängig von der Förderart, vor‑, während und manchmal auch erst nach Beendigung der Maßnahme, ausgekehrt.
Fördergelder sind immer zweckgebunden und dürfen nur für die beantragte Investition verwendet werden. Hierüber wird der Fördernehmer nach Beendigung der Investition im Rahmen von vorgegebenen Mittelverwendungsnachweisen Rechenschaft gegenüber dem Fördergeber abgeben.
Investitionen in diverse Sachanlagen: Hierzu zählen die Anschaffung neuer Anlagen als auch die Modernisierung bestehender Anlagen wie z.B.:
Investitionen in Gebäude: Dabei wird unterschieden, ob es sich um Neubauten oder um Sanierungen von Bestandsimmobilien handelt. Es werden sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude gefördert. Es gilt aber der Grundsatz, dass Investitionen, die lediglich den gesetzlichen oder technischen Anforderungen entsprechen, nicht gefördert werden. Je höher die Energieeffizienzmaßnahmen sind, desto höher kann auch eine Förderung ausfallen. Hierzu zählen z.B. Investitionen in:
Wer kann mir bei der Beantragung von Fördergeldern helfen?
Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung spezialisiert. Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen- und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Durch unsere bundesweit sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen und unsere langjährige Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnen wir uns durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Fördermittelberatung aus.
Gerne fördern wir auch Ihre Projekte!