Inves­­ti­­ti­ons-För­­de­rung für Energie­effizienz­maßnahmen

För­de­rung für Inves­ti­tio­nen in Sach­an­la­gen und Gebäude

Für Unter­neh­men, Ein­rich­tun­gen, Orga­ni­sa­tio­nen und pri­vat Per­so­nen

Akkre­di­tierte Gut­ach­ter kön­nen antei­lig öffent­lich bezu­schusst wer­den

Hier För­de­rung für Ihre Inves­ti­tio­nen in Sach­an­la­gen oder Gebäude sichern:

Ihr Direkt­kon­takt

Mit dem Ziel der Reduk­tion von Co²-Emis­­sio­­nen bei gleich­zei­ti­ger För­de­rung des Volks­ein­kom­mens ver­ge­ben EU, Bund und Län­der För­der­gel­der für Inves­ti­tio­nen in Maß­nah­men zur Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz.

Der Zweck der Ver­gabe von För­der­mit­teln liegt darin begrün­det, dass mit öffent­li­chen Steu­er­mit­teln, Inves­ti­tio­nen der öffent­li­chen Hand, von Städ­ten und Gemein­den, von kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen, von Anstal­ten des öffent­li­chen Rechts und ins­be­son­dere von pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men getä­tigt wer­den. Durch diese Maß­nah­men wird die Volks­wirt­schaft ange­kur­belt und somit flie­ßen dem Staat wie­derum Gel­der in Form von Steu­ern zurück.

För­der­mit­tel sind Dar­le­hen, Zuschüsse, öffent­li­che Betei­li­gun­gen, Garan­tien und Bürg­schaf­ten, wel­che von För­der­ge­bern, der EU, des Bun­des oder den Län­dern gewährt wer­den kön­nen. Die­ses zur Ver­fü­gung gestellte Kapi­tal oder auch die Ersatz­si­cher­hei­ten sol­len zur wirt­schafts­po­li­ti­schen Ziel­er­rei­chung die­nen und nach­hal­tig das Volks­ein­kom­men stei­gern.

Aktu­ell gibt es ca. 3.300 För­der­pro­gramme der EU, des Bun­des und der ein­zel­nen Bun­des­län­der. Diese ver­tei­len sich auf man­nig­fal­tige Anwen­dun­gen, die in die­sem Arti­kel gar nicht en Detail dar­ge­stellt wer­den kön­nen.

In die­sem Arti­kel wol­len wir uns bewusst auf ein Zukunfts­thema der nächs­ten Jahr­zehnte kon­zen­trie­ren:

Die Ein­spa­rung von CO2, wel­che wesent­lich zur Redu­zie­rung der Erd­er­wär­mung bei­trägt und somit einen akti­ven Bei­trag zum Kli­ma­wan­del leis­tet“.

Durch gezielte Inves­ti­tio­nen in ener­gie­ef­fi­zi­ente Maß­nah­men kön­nen die Gesell­schaft, bestehend aus pri­vat­wirt­schaft­li­chen Inves­ti­tio­nen der Wirt­schaft, des Staa­tes selbst, sowie der öffent­li­chen Hand wesent­lich dazu bei­tra­gen, diese Her­aus­for­de­run­gen nach­hal­tig zu meis­tern.

Da die Fülle der För­der­mög­lich­kei­ten sehr groß ist, soll nach­fol­gende Auf­lis­tung einen bes­se­ren Über­blick ver­schaf­fen, wer berech­tigt ist För­der­mit­tel zu bean­tra­gen:

Die För­der­mög­lich­kei­ten gel­ten glei­cher­ma­ßen für:

Hoch­schu­len, Uni­ver­si­tä­ten und For­schungs­ein­rich­tun­gen

Pri­vat­per­so­nen

Kir­chen

Öffent­li­che Hand bestehend aus:
Anstal­ten des öffent­li­chen Rechts
Städ­ten, Gemein­den und Kom­mu­nen

Non Pro­fit Orga­ni­sa­tio­nen

Stif­tun­gen

Unter­neh­men aller Wirt­schafts­sek­to­ren und aller Grö­ßen­klas­sen

Ver­bände und Ver­eine

Oben genannte Orga­ni­sa­tio­nen, wel­che Sach­in­ves­ti­tio­nen z.B. in Maschi­nen, IT, tech­ni­sche Aus­stat­tun­gen jed­we­der Art, Anla­gen und Gebäude (Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude) pla­nen, kön­nen diese antei­lig bezu­schusst und /​​ oder för­der­fi­nan­ziert bekom­men.

Um anste­hende Umwelt­in­ves­ti­tio­nen geför­dert zu bekom­men, ist es zwin­gend not­wen­dig, dass diese Inves­ti­tio­nen zuvor von einem Gut­ach­ter, einem soge­nann­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz­be­auf­trag­ten, auf die För­der­bar­keit hin über­prüft wer­den. Die Auf­gabe des Ener­gie­ef­fi­zi­enz­be­auf­trag­ten ist es, die Inves­ti­tio­nen mit den Vor­ga­ben ent­spre­chend der För­der­richt­li­nien abzu­glei­chen. Zudem müs­sen die bestehen­den Ener­gie­ver­bräu­che zuvor ermit­telt und sau­ber doku­men­tiert wer­den. In einem zwei­ten Schritt wer­den die aktu­el­len Ener­gie­ver­bräu­che mit den zukünf­ti­gen Ver­bräu­chen, nach Umset­zung der Maß­nahme, ver­gli­chen. Die För­de­run­gen kön­nen nur erlangt wer­den, wenn die in den För­der­richt­li­nien vor­ge­ge­be­nen Kri­te­rien min­des­tens erfüllt, oder ggfs. sogar über­erfüllt, wer­den.

Anfal­lende Kos­ten für einen exter­nen Gut­ach­ter kön­nen wie­derum antei­lig öffent­lich bezu­schusst wer­den, wenn die­ser bei den zustän­di­gen För­der­insti­tu­tio­nen akkre­di­tiert ist.

Erst, wenn ein Gut­ach­ter sein Gut­ach­ten erstellt hat, ist der Inves­tor berech­tigt, die Inves­ti­tion bei ent­spre­chen­den Fach­fir­men zu beauf­tra­gen und umzu­set­zen. Die För­de­rung wird abhän­gig von der För­der­art, vor‑, wäh­rend und manch­mal auch erst nach Been­di­gung der Maß­nahme, aus­ge­kehrt.

För­der­gel­der sind immer zweck­ge­bun­den und dür­fen nur für die bean­tragte Inves­ti­tion ver­wen­det wer­den. Hier­über wird der För­der­neh­mer nach Been­di­gung der Inves­ti­tion im Rah­men von vor­ge­ge­be­nen Mit­tel­ver­wen­dungs­nach­wei­sen Rechen­schaft gegen­über dem För­der­ge­ber abge­ben.

Inves­ti­tio­nen in diverse Sach­an­la­gen: Hierzu zäh­len die Anschaf­fung neuer Anla­gen als auch die Moder­ni­sie­rung bestehen­der Anla­gen wie z.B.:

Anla­gen zur Gewin­nung von Pro­zess­wärme

Antriebe und Moto­ren

Däm­mun­gen

Druck­luft

E‑Lastenfahrräder

Elek­tro­mo­bi­li­tät

Green-IT

Kom­pres­so­ren

Kraft-Wärme-Kopp­lung

Pum­pen

Ven­ti­la­to­ren

Wär­me­netze

Inves­ti­tio­nen in Gebäude: Dabei wird unter­schie­den, ob es sich um Neu­bau­ten oder um Sanie­run­gen von Bestands­im­mo­bi­lien han­delt. Es wer­den sowohl Wohn­ge­bäude als auch Nicht­wohn­ge­bäude geför­dert. Es gilt aber der Grund­satz, dass Inves­ti­tio­nen, die ledig­lich den gesetz­li­chen oder tech­ni­schen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, nicht geför­dert wer­den. Je höher die Energie­effizienz­maßnahmen sind, desto höher kann auch eine För­de­rung aus­fal­len. Hierzu zäh­len z.B. Inves­ti­tio­nen in:

Dach

Fens­ter

Gebäu­de­däm­mung

Elek­trik

Pho­to­vol­taik

Ener­gie­spei­cher

Hei­zung, Lüf­tung, Klima

Geo­ther­mie

Nach­fol­gende Gra­fik ver­deut­licht sehr gut den Nut­zen, der durch die Inan­spruch­nahme von För­der­mit­teln ent­steht. Inves­to­ren, die regel­mä­ßig För­der­gel­der in Anspruch neh­men, sind nach­weis­lich wirt­schaft­lich erfolg­rei­cher als jene, die hier­von kei­nen Gebrauch machen.

Unternehmensberatung Ihre Vorteile

Wer kann mir bei der Bean­tra­gung von För­der­gel­dern hel­fen?

Deil­mann Busi­ness Con­sul­ting ist lang­jäh­rig auf die För­der­mit­tel­be­ra­tung spe­zia­li­siert. Wir haben bereits zahl­rei­che Pro­jekte mit Finan­zie­rungs­för­de­run­gen- und Zuschüs­sen erfolg­reich beglei­tet. Durch unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen und unsere lang­jäh­rige Erfah­rung in den Bean­tra­gungs­pro­zes­sen zeich­nen wir uns durch eine pro­fes­sio­nelle Ana­lyse, eine aus­ge­feilte Kon­zep­tion und eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung in der För­der­mit­tel­be­ra­tung aus.

Gerne för­dern wir auch Ihre Pro­jekte!

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Nut­zen Sie unsere bun­des­weit sehr gute Ver­net­zung mit den För­der­insti­tu­tio­nen!

Jetzt ein­fach anfra­gen:

0201 4517411
Mo.-Fr. 08:00–18:00

Ihr Direkt­kon­takt