Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an dem europäischen Forschungsprogramm ECSEL (Electronic Components and Systems for European Leadership). Die Europäische Union verfolgt mit dem von 2014 bis 2024 laufenden Programm das Ziel, den Weltmarktanteil der europäischen Mikroelektronik erheblich zu steigern. Dafür soll in ECSEL die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich der softwareintensiven cyber-physischen Systeme speziell durch die Einbindung von Partnern in internationale Verbünde entlang der Wertschöpfungskette unterstützt und gefördert werden. Mit ECSEL bündelt die EU Fördermittel aus Horizont 2020 und den Mitgliedstaaten. Dadurch werden Projekte im Umfang von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro ermöglicht, von denen die Industrie mindestens die Hälfte als Eigenmittel aufwenden will.
-
Förderziel
Sicherheit, Zuverlässigkeit und Energieeffizienz sind entscheidende Faktoren für die Digitalisierung von Industrie und Gesellschaft. Der damit verbundene Lösungs- und Technologiebedarf setzt innovative Elektronikentwicklungen und intelligente Elektroniksysteme voraus. Dabei unterstützt die Bundesregierung die Zielsetzung der Europäischen Kommission, die Wertschöpfung der Elektronikbranche in Europa erheblich zu steigern. Neben verstärkter Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der „intelligenten Elektroniksysteme“, des Chip- und Systemdesigns, der Leistungselektronik, der chipbasierten Sicherheitstechnologien sowie der cyber-physischen Systeme (CPS) will die Bundesregierung den Zugang zu neuen wichtigen Technologieentwicklungen ermöglichen und vorhandene Kompetenzen stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vorwettbewerbliche industrielle FuE1-Vorhaben gefördert werden, in denen die Kooperation unter Firmen und zwischen Firmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen als relevanter Innovationsfaktor gestärkt wird. Eine besondere Bedeutung hat dabei eine starke Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen.
-
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind industrielle FuE-Vorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Auf Grundlage der jeweilig geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Call for Proposals” des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL und dem zugrundeliegenden mehrjährigen Strategieplan „Multi-Annual Strategic Plan” und Arbeitsplan „Work Plan”; fördert das BMBF Forschungsbeiträge im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme einschließlich cyber-physischer Systeme. Von einer BMBF-Förderung ausgeschlossen sind Projekte:
- ohne ausschließlichen Fokus auf zivile Anwendung und Nutzung sowie
- der reinen Grundlagenforschung.
Das BMBF fördert Vorhaben zu allen „Topics”, die in der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geöffnet sind, soweit darin im Abschnitt „Country-specific eligibility rules” für Deutschland nichts anderes festgehalten ist. Bei einer etwaigen ergänzenden Förderung durch einzelne Bundesländer werden die Förderschwerpunkte durch den jeweiligen Zuwendungsgeber festgelegt.
Für die Teilnahme an Research and Innovation Actions müssen die Vorhaben technologieübergreifend und anwendungsbezogen ihren Fokus im Technology Readiness Level (TRL 2–4) haben. Für die Teilnahme an Innovation Actions müssen die Vorhaben auf Level (TRL 5 – 8) ausgerichtet sein.
Vorhaben mit besonderer Bedeutung für Europa können im Rahmen der Lighthouse Initiatives (Leuchtturm-Initiativen) besonders hervorgehoben werden. Diese Vorhaben sollen visionäre Lösungsansätze für eine am Markt vorhandene Nachfrage anbieten, die einem gesellschaftlichen Bedarfsfeld entspringt. Die Vorhaben sollen eine erhebliche Hebelwirkung entfalten können, z. B. indem De-facto-Standards etabliert werden. Sie sollen die Wirkung der ECSEL-Förderung verbessern und beschleunigen, indem alle relevanten Akteure entlang von Wertschöpfungsketten eingebunden werden und komplementär zu anderen Aktivitäten ausgestaltet werden. Deutsche Antragsteller sind aufgefordert, ihren Fokus auf die Lighthouse Initiatives “Industry 4.E”, “Mobility.E” und “Health.E” zu richten. Nähere Informationen finden Sie im jeweils aktuellen ECSEL-Arbeitsplan.
Die Vorhaben müssen relevante Beiträge zur Neuen Hightech-Strategie der Bundesrepublik Deutschland und zum Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2016 bis 2020 „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung” leisten. Die Vorhaben sollten mindestens einem der Schwerpunktfelder zuzuordnen sein, die im oben genannte Mikroelektronik-Rahmenprogramm „Technologiekompetenzen ausbauen” und „Mikroelektronik Zukunftsaufgaben angehen” genannt sind. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der Position der Projektpartner und der ergebnisverwertenden Unternehmen am Standort Deutschland und Europa sowie der beschleunigte Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Die Projekte sollen den Mehrwert der FuE-Ergebnisse anhand einer geeigneten Anwendung, z. B. als Demonstrator, darstellen. Die Vorhaben müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland und Europa im Sinne von Beschäftigungssicherung und ‑ausbau, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie verbesserte Wertschöpfung erbringen. Vorhaben mit einem höheren Mehrwert für Deutschland und Europa erhalten eine höhere Priorität für die Förderung.
-
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. In Verbünden mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind zudem in Deutschland ansässige staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen grundsätzlich förderfähig. Die Förderung an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtung wird ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation gewährt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Fachhochschulen und technischen Hochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Diese Einrichtungen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundvorhaben zu beteiligen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung von KMU an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde im schriftlichen Antrag seine Unternehmenseinstufung. Deutschland strebt eine hohe KMU-Beteiligung an und unterstützt damit das Ziel von Horizont 2020, dass mindestens 20 % der Fördermittel an KMU gehen. Die geplanten Arbeiten der Projektpartner dürfen weder bereits gefördert worden sein, noch in Projekten abgedeckt sein, die aktuell gefördert werden oder deren Förderung bereits im Rahmen anderer Programme beantragt wurde.
-
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
ECSEL-Vorhaben werden aus Finanzbeiträgen der Europäischen Union und gegebenenfalls der ECSEL-Teilnehmerstaaten sowie regionaler Zuwendungsgeber gefördert. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die anteilfinanziert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den über diese Richtlinie geförderten Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die Projektförderung des Bundes umfaßt keine Ausgaben / Kosten zur Deckung der Grundausstattung. Das BMBF strebt an, das in der Ratsverordnung vorgesehene Verhältnis von nationaler Förderung zu EU-Förderung von 1 : 1 umzusetzen. Die gesamte öffentliche Zuwendung (EU + BMBF + etwaige Zuwendungen der Bundesländer) wird die Höhe und Intensität der zulässigen staatlichen Beihilfen nicht übersteigen. Da die Festlegungen von Zuwendungen und Förderquoten auch die nationale Förderpolitik und Haushaltserwägungen berücksichtigen, kann die nationale Zuwendung auch unterhalb des angestrebten Verhältnisses von 1 : 1 liegen.
Bei einer etwaigen ergänzenden Förderung durch einzelne Bundesländer werden die Förderrichtlinien durch den jeweiligen Zuwendungsgeber festgelegt. Antragsteller, die Projektteile in bei ECSEL beteiligten Bundesländern realisieren, können nach gesonderter Prüfung der jeweilig zuständigen Stellen komplementäre Fördermittel erhalten. Fördermittel für solche Antragsteller werden dann durch Zuwendungsbescheide vom BMBF und dem jeweilig beteiligten Bundesland vergeben.