För­de­rung der Mikro­e­lek­­tro­­nik-For­­schung von deut­schen Ver­bund­part­nern im Rah­men des Gemein­sa­men Unter­neh­mens ECSEL

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) betei­ligt sich an dem euro­päi­schen For­schungs­pro­gramm ECSEL (Elec­tro­nic Com­pon­ents and Sys­tems for Euro­pean Lea­der­ship). Die Euro­päi­sche Union ver­folgt mit dem von 2014 bis 2024 lau­fen­den Pro­gramm das Ziel, den Welt­markt­an­teil der euro­päi­schen Mikro­elek­tro­nik erheb­lich zu stei­gern. Dafür soll in ECSEL die For­schung und Ent­wick­lung im Bereich der Elek­tronik­sys­teme ein­schließ­lich der soft­ware­inten­si­ven cyber-phy­­si­­schen Sys­teme spe­zi­ell durch die Ein­bin­dung von Part­nern in inter­na­tio­nale Ver­bünde ent­lang der Wert­schöp­fungs­kette unter­stützt und geför­dert wer­den. Mit ECSEL bün­delt die EU För­der­mit­tel aus Hori­zont 2020 und den Mit­glied­staa­ten. Dadurch wer­den Pro­jekte im Umfang von ins­ge­samt bis zu 5 Mil­li­ar­den Euro ermög­licht, von denen die Indus­trie min­des­tens die Hälfte als Eigen­mit­tel auf­wen­den will.

  1. För­der­ziel

Sicher­heit, Zuver­läs­sig­keit und Ener­gie­ef­fi­zi­enz sind ent­schei­dende Fak­to­ren für die Digi­ta­li­sie­rung von Indus­trie und Gesell­schaft. Der damit ver­bun­dene Lösungs- und Tech­no­lo­gie­be­darf setzt inno­va­tive Elek­tro­nik­ent­wick­lun­gen und intel­li­gente Elek­tronik­sys­teme vor­aus. Dabei unter­stützt die Bun­des­re­gie­rung die Ziel­set­zung der Euro­päi­schen Kom­mis­sion, die Wert­schöp­fung der Elek­tronik­bran­che in Europa erheb­lich zu stei­gern. Neben ver­stärk­ter For­­schungs- und Inno­va­ti­ons­för­de­rung im Bereich der „intel­li­gen­ten Elek­tronik­sys­teme“, des Chip- und Sys­tem­de­signs, der Leis­tungs­elek­tro­nik, der chip­ba­sier­ten Sicher­heits­tech­no­lo­gien sowie der cyber-phy­­si­­schen Sys­teme (CPS) will die Bun­des­re­gie­rung den Zugang zu neuen wich­ti­gen Tech­no­lo­gie­ent­wick­lun­gen ermög­li­chen und vor­han­dene Kom­pe­ten­zen stär­ken. Um die­ses Ziel zu errei­chen, sol­len vor­wett­be­werb­li­che indus­tri­elle FuE1-Vor­­ha­­ben geför­dert wer­den, in denen die Koope­ra­tion unter Fir­men und zwi­schen Fir­men, Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen als rele­van­ter Inno­va­ti­ons­fak­tor gestärkt wird. Eine beson­dere Bedeu­tung hat dabei eine starke Ein­bin­dung von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind indus­tri­elle FuE-Vor­­ha­­ben, die eine aus­rei­chende Inno­va­ti­ons­höhe errei­chen, dadurch risi­ko­reich sind und die ohne För­de­rung nicht durch­ge­führt wer­den könn­ten. Auf Grund­lage der jewei­lig gel­ten­den Auf­for­de­rung zur Ein­rei­chung von Vor­schlä­gen „Call for Pro­po­sals” des Gemein­sa­men Unter­neh­mens ECSEL und dem zugrun­de­lie­gen­den mehr­jäh­ri­gen Stra­te­gie­plan „Multi-Annual Stra­te­gic Plan” und Arbeits­plan „Work Plan”; för­dert das BMBF For­schungs­bei­träge im Bereich Elek­tronik­sys­teme und intel­li­gente Sys­teme ein­schließ­lich cyber-phy­­si­­scher Sys­teme. Von einer BMBF-För­­de­rung aus­ge­schlos­sen sind Pro­jekte:

  • ohne aus­schließ­li­chen Fokus auf zivile Anwen­dung und Nut­zung sowie
  • der rei­nen Grund­la­gen­for­schung.

Das BMBF för­dert Vor­ha­ben zu allen „Topics”, die in der jeweils gel­ten­den Auf­for­de­rung zur Ein­rei­chung von Vor­schlä­gen geöff­net sind, soweit darin im Abschnitt „Coun­­try-spe­ci­­fic eli­gi­bi­lity rules” für Deutsch­land nichts ande­res fest­ge­hal­ten ist. Bei einer etwa­igen ergän­zen­den För­de­rung durch ein­zelne Bun­des­län­der wer­den die För­der­schwer­punkte durch den jewei­li­gen Zuwen­dungs­ge­ber fest­ge­legt.

Für die Teil­nahme an Rese­arch and Inno­va­tion Actions müs­sen die Vor­ha­ben tech­no­lo­gie­über­grei­fend und anwen­dungs­be­zo­gen ihren Fokus im Tech­no­logy Rea­di­ness Level (TRL 2–4) haben. Für die Teil­nahme an Inno­va­tion Actions müs­sen die Vor­ha­ben auf Level (TRL 5 – 8) aus­ge­rich­tet sein.

Vor­ha­ben mit beson­de­rer Bedeu­tung für Europa kön­nen im Rah­men der Light­house Initia­ti­ves (Leuch­t­­turm-Initia­­ti­­ven) beson­ders her­vor­ge­ho­ben wer­den. Diese Vor­ha­ben sol­len visio­näre Lösungs­an­sätze für eine am Markt vor­han­dene Nach­frage anbie­ten, die einem gesell­schaft­li­chen Bedarfs­feld ent­springt. Die Vor­ha­ben sol­len eine erheb­li­che Hebel­wir­kung ent­fal­ten kön­nen, z. B. indem De-facto-Stan­­dards eta­bliert wer­den. Sie sol­len die Wir­kung der ECSEL-För­­de­rung ver­bes­sern und beschleu­ni­gen, indem alle rele­van­ten Akteure ent­lang von Wert­schöp­fungs­ket­ten ein­ge­bun­den wer­den und kom­ple­men­tär zu ande­ren Akti­vi­tä­ten aus­ge­stal­tet wer­den. Deut­sche Antrag­stel­ler sind auf­ge­for­dert, ihren Fokus auf die Light­house Initia­ti­ves “Indus­try 4.E”, “Mobility.E” und “Health.E” zu rich­ten. Nähere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im jeweils aktu­el­len ECSEL-Arbeits­­plan.

Die Vor­ha­ben müs­sen rele­vante Bei­träge zur Neuen Hig­h­­tech-Stra­­te­­gie der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und zum Rah­men­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung für For­schung und Inno­va­tion 2016 bis 2020 „Mikro­elek­tro­nik aus Deutsch­land – Inno­va­ti­ons­trei­ber der Digi­ta­li­sie­rung” leis­ten. Die Vor­ha­ben soll­ten min­des­tens einem der Schwer­punkt­fel­der zuzu­ord­nen sein, die im oben genannte Mikro­e­lek­­tro­­nik-Rah­­men­­pro­­gramm „Tech­no­lo­gie­kom­pe­ten­zen aus­bauen” und „Mikro­elek­tro­nik Zukunfts­auf­ga­ben ange­hen” genannt sind. Wesent­li­ches Ziel der För­de­rung ist die Stär­kung der Posi­tion der Pro­jekt­part­ner und der ergeb­nis­ver­wer­ten­den Unter­neh­men am Stand­ort Deutsch­land und Europa sowie der beschleu­nigte Tech­no­lo­gie­trans­fer aus dem vor­wett­be­werb­li­chen Bereich in die prak­ti­sche Anwen­dung. Die Pro­jekte sol­len den Mehr­wert der FuE-Erge­b­­nisse anhand einer geeig­ne­ten Anwen­dung, z. B. als Demons­tra­tor, dar­stel­len. Die Vor­ha­ben müs­sen einen nach­hal­ti­gen wirt­schaft­li­chen Nut­zen für Deutsch­land und Europa im Sinne von Beschäf­ti­gungs­si­che­rung und ‑aus­bau, Siche­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit sowie ver­bes­serte Wert­schöp­fung erbrin­gen. Vor­ha­ben mit einem höhe­ren Mehr­wert für Deutsch­land und Europa erhal­ten eine höhere Prio­ri­tät für die För­de­rung.

  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, die zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung eine Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land haben. In Ver­bün­den mit Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind zudem in Deutsch­land ansäs­sige staat­li­che und nicht­staat­li­che Hoch­schu­len sowie außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen grund­sätz­lich för­der­fä­hig. Die För­de­rung an Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tung wird aus­schließ­lich für nicht­wirt­schaft­li­che Tätig­kei­ten des Uni­ons­rah­mens für staat­li­che Bei­hil­fen zur För­de­rung von For­schung, Ent­wick­lung und Inno­va­tion gewährt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hoch­schu­len für ange­wandte Wis­sen­schaf­ten, Fach­hoch­schu­len und tech­ni­schen Hoch­schu­len in der For­schungs­för­de­rung zu erhö­hen. Diese Ein­rich­tun­gen sind des­halb beson­ders auf­ge­for­dert, sich an den Ver­bund­vor­ha­ben zu betei­li­gen. For­schungs­ein­rich­tun­gen, die gemein­sam von Bund und Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ergän­zend zu ihrer Grund­fi­nan­zie­rung eine Pro­jekt­för­de­rung für ihren zusätz­li­chen Auf­wand bewil­ligt wer­den.

Die Betei­li­gung von KMU an die­ser För­der­maß­nahme ist aus­drück­lich erwünscht. Der Zuwen­dungs­emp­fän­ger erklärt gegen­über der Bewil­li­gungs­be­hörde im schrift­li­chen Antrag seine Unter­neh­mens­ein­stu­fung. Deutsch­land strebt eine hohe KMU-Betei­­li­­gung an und unter­stützt damit das Ziel von Hori­zont 2020, dass min­des­tens 20 % der För­der­mit­tel an KMU gehen. Die geplan­ten Arbei­ten der Pro­jekt­part­ner dür­fen weder bereits geför­dert wor­den sein, noch in Pro­jek­ten abge­deckt sein, die aktu­ell geför­dert wer­den oder deren För­de­rung bereits im Rah­men ande­rer Pro­gramme bean­tragt wurde.

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwen­dung

ECSEL-Vor­­ha­­ben wer­den aus Finanz­bei­trä­gen der Euro­päi­schen Union und gege­be­nen­falls der ECSEL-Teil­­neh­­mer­­staa­­ten sowie regio­na­ler Zuwen­dungs­ge­ber geför­dert. Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt. Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten, die unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben die anteil­fi­nan­ziert wer­den kön­nen. Bei For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len wird zusätz­lich zu den über diese Richt­li­nie geför­der­ten Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt. Die Pro­jekt­för­de­rung des Bun­des umfaßt keine Aus­ga­ben /​​ Kos­ten zur Deckung der Grund­aus­stat­tung. Das BMBF strebt an, das in der Rats­ver­ord­nung vor­ge­se­hene Ver­hält­nis von natio­na­ler För­de­rung zu EU-För­­de­rung von 1 : 1 umzu­set­zen. Die gesamte öffent­li­che Zuwen­dung (EU + BMBF + etwa­ige Zuwen­dun­gen der Bun­des­län­der) wird die Höhe und Inten­si­tät der zuläs­si­gen staat­li­chen Bei­hil­fen nicht über­stei­gen. Da die Fest­le­gun­gen von Zuwen­dun­gen und För­der­quo­ten auch die natio­nale För­der­po­li­tik und Haus­halts­er­wä­gun­gen berück­sich­ti­gen, kann die natio­nale Zuwen­dung auch unter­halb des ange­streb­ten Ver­hält­nis­ses von 1 : 1 lie­gen.

Bei einer etwa­igen ergän­zen­den För­de­rung durch ein­zelne Bun­des­län­der wer­den die För­der­richt­li­nien durch den jewei­li­gen Zuwen­dungs­ge­ber fest­ge­legt. Antrag­stel­ler, die Pro­jekt­teile in bei ECSEL betei­lig­ten Bun­des­län­dern rea­li­sie­ren, kön­nen nach geson­der­ter Prü­fung der jewei­lig zustän­di­gen Stel­len kom­ple­men­täre För­der­mit­tel erhal­ten. För­der­mit­tel für sol­che Antrag­stel­ler wer­den dann durch Zuwen­dungs­be­scheide vom BMBF und dem jewei­lig betei­lig­ten Bun­des­land ver­ge­ben.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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