Förderung von KMU innovativ – Photonik und Quantentechnologie
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Mit dieser Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotential von KMUs im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad, wirtschaftliche Verwertungsfähigkeit und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Die Photonik zählt mit etwa 140 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 30 Mrd. Euro zu den wesentlichen Zukunftsfeldern der Bundesrepublik Deutschland. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und Lebensstandard in der Zukunft.
Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein, die nicht nur wesentlicher Innovationsmotor sind, sondern auch eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft darstellen. Sowohl in etablierten Bereichen der Photonik als auch bei der Umsetzung neuer Schlüsseltechnologien in die betriebliche Praxis hat sich in den letzten Jahren eine neue Szene innovativer Unternehmen herausgebildet. Im Bereich der Quantentechnologien nehmen erste KMU Ergebnisse der Grundlagenforschung auf und machen diese verfügbar. Diese Unternehmen gilt es zu stärken.
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle vorwettbewerbliche F&E‑Vorhaben zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der F&E angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche F&E‑Vorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese F&E‑Vorhaben müssen dem Bereich der Photonik oder der Quantentechnologien zuzuordnen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Gefördert werden themenübergreifend F&E‑Vorhaben im Bereich Photonik und Quantentechnologien. Dabei werden beispielhaft folgende Themen bzw. Fragestellungen mit einbezogen:
- Photonik in der Produktion,
- optische Meßtechnik und Sensorik,
- optische Komponenten und Systeme,
- Beleuchtungs- und Displaytechnologie,
- organische Elektronik,
- Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften,
- Photonik für die Kommunikation,
- Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien,
- Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung,
- Quantentechnologien für Simulation und Computing,
- Quantentechnologien für Kommunikation.
Die Koordination von Verbundvorhaben mehrerer Partner liegt in der grundsätzlich bei einem der beteiligten Industrieunternehmen, in der Regel bei einem KMU, in begründeten Ausnahmefällen bei einem Nicht-KMU. Die Verwertung der Ergebnisse muß in erster Linie den beteiligten KMU zu Gute kommen und ist anhand eines Verwertungsplans darzustellen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art- und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung bezuschußt gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.