Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.
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Zuwendungszweck Modul 1
Verschiedene Studien zeigen eine rückläufige Anzahl von Existenzgründungen in den letzten Jahren. Auch im High-Tech-Sektor und bei den technologieorientierten Dienstleistungen ist eine stagnierende bis rückläufige Gründungsintensität feststellbar. Gründe liegen unter anderem in der demografischen Entwicklung, einer kulturell bedingten geringeren Risikoneigung sowie einer wenig ausgeprägten Unternehmermentalität und ‑akzeptanz.
In Deutschland werden Unternehmensgründungen zudem zu selten als Option der Verwertung von Forschungsergebnissen gesehen. Nur 6 % aller Gründungen in Deutschland erfolgen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen heraus. Damit ist das Gründungspotenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die frühzeitige Verwertung von Forschungsergebnissen mit Perspektive einer Gründung soll darum gezielt in den MTI-Themenfeldern unterstützt werden. Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten eine BMBF-Förderung für die Validierung ihrer Idee und die Entwicklung eines belastbaren Geschäftskonzepts im Bereich MTI. Forschungserkenntnisse, deren Weiterentwicklung hohe Wertschöpfungspotenziale versprechen, stehen hier im Fokus. Hürden auf dem Weg zur Verwertung sollen überwunden werden.
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Zuwendungszweck Modul 2
Start-ups sind Treiber für Innovationen in vielen Lebens- und Wirtschaftsbereichen und tragen ganz wesentlich zu wirtschaftlicher Dynamik und Strukturwandel bei. Wissenschaft und Forschung sind hier wichtige Impulsgeber für die Weiterentwicklung und die Erneuerung des Unternehmensbestands. Künftig wird es entscheidend sein, noch mehr als bisher neue Ideen aus der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in die praktische Verwertbarkeit zu bringen und so unsere ökonomische Basis zu verbreitern. Start-ups sind hier wichtige Bausteine und entwickeln neue Geschäftsmodelle, verzeichnen ein überproportionales Wachstumspotenzial und sind – auch grenzüberschreitend – attraktive Arbeitgeber: 30 % ihrer Mitarbeiter kommen aus dem Ausland. High-Tech-Start-ups entstehen dabei häufig im Umfeld von Hochschulen und Forschungseinrichtungen und nehmen wissenschaftlich-technische Ergebnisse durch Technologietransfer in ihre Aktivitäten auf.
In Modul 2 stehen deshalb industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland im Zentrum. Start-ups sollen insbesondere bei für sie finanzierungsintensiven Aktivitäten im Bereich FuE unterstützt und in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
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Inhaltliche Ausrichtung der Module im Rahmen der MTI
Das MTI-Forschungsprogramm folgt der Leitidee einer hilfsbereiten, nutzerorientierten, bedarfsgerechten und an der Menschenwürde orientierten Technik. Erfolgreiche MTI-Lösungen entstehen oft durch interdisziplinäres Forschen, Entwickeln und Verwerten. Hier arbeiten unterschiedliche Branchen wie z. B. IT, Medizintechnik und Maschinenbau zusammen. Auf diese Weise entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen – von der mitdenkenden Wohnung über die intelligente Mobilität und die Gesunderhaltung bis hin zur assistierten Pflege.
Im Zeitalter interaktiver Technologien reagiert Technik nicht mehr nur auf Impulse durch den Menschen, sondern agiert zunehmend eigenständig. Die Förderung zielt darauf, an die Stelle einer starren und mechanischen Funktion eine natürliche und den menschlichen Sinnen entsprechende Interaktion zwischen Mensch und Technik zu setzen. Dabei lernt die Technik von und mit dem Menschen – und dies ohne den Menschen und sein Handeln vollständig zu überwachen oder zu vermessen. Das BMBF fördert die Entwicklung teilautonomer Systeme, die individuelle Assistenzaufgaben übernehmen und auch jenseits vordefinierter Kontexte komplexe Situationen bewältigen können. Technik vernetzt sich flexibel über Raum, Zeit, Einsatzbereiche und Personen hinweg und wird damit immer mehr zum verlässlichen Assistenten des Menschen.
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Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Ausgründungsaktivitäten von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich MTI. Voraussetzung ist hier, dass die wirtschaftliche Verwertung neuer erfolgversprechender Forschungsansätze bereits erkennbare Formen erreicht hat und diese absehbar in eine kommerzielle Anwendung überführt werden kann. Dies schließt auch geförderte, aber bereits abgeschlossene MTI-Projekte, die eine wirtschaftliche Verwertung der FuE-Ergebnisse durch eine Ausgründung anstreben, mit ein.
Forschungsergebnisse mit hohem Wertschöpfungspotenzial sollen weiterentwickelt werden, sodass sie im Anschluss wirtschaftlich verwertet werden und die Basis einer Unternehmensgründung bilden können. Der Reifegrad eines Forschungsergebnisses soll somit erhöht und die Marktfähigkeit gesteigert werden, um die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und kommerzieller Verwertung zu schließen.
Gefördert werden können u. a. Validierungsstudien, Bedarfsanalysen und die Erstellung eines Geschäftsplans. Gefördert werden Ausgründungen deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:
- Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben),
- Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
- Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien).
Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten Start-ups. Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
“Tandem”-Vorhaben mit der “Mutter”-Hochschule / Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up, Einzelvorhaben eines Start-ups sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. Das Vorhaben sollte durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten Start-ups zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten Start-ups liegen.
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland, an denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Unternehmen, die nicht die im Folgenden genannten Kriterien der Buchstaben a, b oder Buchstabe c erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.
Modulübergreifend:
ußeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die von Bund und / oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Projektförderung für ihren zusätzlichen projektbedingten Aufwand bewilligt werden.
Start-ups sind junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
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Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
In Moul 1 werden Forschungsgruppen mit Aussicht auf Potenzial für Ausgründungen gefördert. Eine formlose Absichtserklärung (Letter of Intent) der Hochschule oder Forschungseinrichtung des Gründerteams ist beizufügen, aus dem hervorgeht, dass:
- der Arbeitsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden,
- das Gründerteam bis zum Erreichen der mit der Förderung beabsichtigten Kommerzialisierung der Projektergebnisse in allen Belangen unterstützt wird,
- die Know-how-Träger und Ergebnisse der Förderung bei Ausgründung in das Start-up überführt werden.
- In Modul 2 werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind und die über den Stand der Technik hinausgehen, gefördert. Es können auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet der MTI aufnehmen möchten.
Die Beteiligung von Start-ups und KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission zur Anwendung. Jedoch sind auch mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten, ausdrücklich zur Antragstellung aufgefordert. Großunternehmen können als assoziierte Partner ohne Förderung teilnehmen.
Für beide Module gilt:
Von den Antragstellern wird die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch die Verbundpartner, aber auch ihre aktive Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF ist erwünscht.
Darüber hinaus müssen die Vorhaben darlegen, wie sie die angemessene Berücksichtigung der relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte sicherstellen. Das gilt vor allem für die Nutzereinbindung bei Probandenbefragungen und Feldstudien sowie für Entwicklungen, die auf einer umfassenden Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten basieren.
Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. Die Projektpartner müssen die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung der Demonstratoren zu einer breiten Anwendung bringen wollen und können. Deshalb wird der Zusammenarbeit mit der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse große Bedeutung beigemessen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
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Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Bei Modul 1 gelten folgende Voraussetzungen:
- In den Vorhaben muss mindestens eines der genannten Themenfelder der MTI als Schwerpunkt erkennbar sein,
- jüngere, in der Forschung bereits erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden als Forschungsgruppenleiter eingesetzt,
- Darstellung der Eignung der Projektidee für eine Ausgründung,
- klare Abgrenzung zum Status Quo des Forschungsstands und des noch anstehenden FuE-Bedarfs,
- Darstellung der Relevanz der zu fördernden Validierung und noch zu tätigenden Arbeiten in Bezug auf die zukünftige Gründung.
Bei Modul 2 gelten folgende Voraussetzungen:
- In den Vorhaben muss mindestens eines der genannten Themenfelder der MTI als Schwerpunkt erkennbar sein,
- das Vorhaben sollte durch ein Start-up initiiert werden,
- ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss durch die beteiligten Unternehmen (Hersteller/Anwender) erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.
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Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Für die ausgewählten Projekte in beiden Modulen können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren (HZ) und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (auch mittelständische Unternehmen) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gemäß Artikel 25 AGVO. In der Regel können – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Für KMU sind nach Artikel 25 Absatz 6 und 7 AGVO differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können. Zum Nachweis der Finanzierbarkeit des Eigenanteils sind auf Verlangen Unterlagen zur Prüfung der Bonität vorzulegen.
Bei Start-ups mit noch geringer Eigenkapitalkraft wird geprüft, ob eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Abrechnungsart Ausgaben – AZA) geboten sein könnte.
- Zuwendung Modul 1
Gefördert wird die wissenschaftlich-technische Validierung von Projektideen mit hoher Ausgründungsperspektive. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal‑, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind) sowie für eine gründungsbezogene Beratung (bis maximal 5 000 Euro) und ein(e) grundlegende(s) unternehmerische Qualifizierung und Coaching (bis maximal 10 000 Euro).
- Zuwendung Modul 2
Gefördert wird die technische Umsetzung und Realisierung der Projektideen. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal‑, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind) sowie unternehmerische Qualifizierung und Coaching (bis maximal 10 000 Euro).
Förderhöchstsumme für Start-ups pro Projekt sind 400 000 Euro bei einer dreijährigen Laufzeit.