Grün­dun­gen: Inno­va­tive Start-ups für Mensch-Tech­­nik-Inter­ak­­tion

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) will das Inno­va­ti­ons­po­ten­zial von Start-ups im Bereich Spit­zen­for­schung zur Mensch-Tech­­nik-Inter­ak­­tion (MTI) stär­ken. Dazu wer­den zwei Ansätze ver­folgt. Zum einen sol­len die Chan­cen für die Grün­dung von Start-ups durch gezielte För­de­rung geeig­ne­ter For­schungs­teams bereits an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen ver­bes­sert wer­den (Modul 1). Zum ande­ren sol­len bereits gegrün­dete junge Start-ups bei For­schung und Ent­wick­lung (FuE) pass­ge­nau geför­dert wer­den (Modul 2). Ziel ist eine maß­ge­schnei­derte Grün­­dungs- und Start-up-För­­de­rung für den Bereich der MTI.

  1. Zuwen­dungs­zweck Modul 1

Ver­schie­dene Stu­dien zei­gen eine rück­läu­fige Anzahl von Exis­tenz­grün­dun­gen in den letz­ten Jah­ren. Auch im High-Tech-Sek­­tor und bei den tech­no­lo­gie­ori­en­tier­ten Dienst­leis­tun­gen ist eine sta­gnie­rende bis rück­läu­fige Grün­dungs­in­ten­si­tät fest­stell­bar. Gründe lie­gen unter ande­rem in der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung, einer kul­tu­rell beding­ten gerin­ge­ren Risi­ko­nei­gung sowie einer wenig aus­ge­präg­ten Unter­neh­mer­men­ta­li­tät und ‑akzep­tanz.

In Deutsch­land wer­den Unter­neh­mens­grün­dun­gen zudem zu sel­ten als Option der Ver­wer­tung von For­schungs­er­geb­nis­sen gese­hen. Nur 6 % aller Grün­dun­gen in Deutsch­land erfol­gen aus Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen her­aus. Damit ist das Grün­dungs­po­ten­zial bei Wei­tem nicht aus­ge­schöpft. Die früh­zei­tige Ver­wer­tung von For­schungs­er­geb­nis­sen mit Per­spek­tive einer Grün­dung soll darum gezielt in den MTI-The­­men­­fel­­dern unter­stützt wer­den. Grün­dungs­teams an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen erhal­ten eine BMBF-För­­de­rung für die Vali­die­rung ihrer Idee und die Ent­wick­lung eines belast­ba­ren Geschäfts­kon­zepts im Bereich MTI. For­schungs­er­kennt­nisse, deren Wei­ter­ent­wick­lung hohe Wert­schöp­fungs­po­ten­ziale ver­spre­chen, ste­hen hier im Fokus. Hür­den auf dem Weg zur Ver­wer­tung sol­len über­wun­den wer­den.

  1. Zuwen­dungs­zweck Modul 2

Start-ups sind Trei­ber für Inno­va­tio­nen in vie­len Lebens- und Wirt­schafts­be­rei­chen und tra­gen ganz wesent­lich zu wirt­schaft­li­cher Dyna­mik und Struk­tur­wan­del bei. Wis­sen­schaft und For­schung sind hier wich­tige Impuls­ge­ber für die Wei­ter­ent­wick­lung und die Erneue­rung des Unter­neh­mens­be­stands. Künf­tig wird es ent­schei­dend sein, noch mehr als bis­her neue Ideen aus der anwen­dungs­ori­en­tier­ten Grund­la­gen­for­schung in die prak­ti­sche Ver­wert­bar­keit zu brin­gen und so unsere öko­no­mi­sche Basis zu ver­brei­tern. Start-ups sind hier wich­tige Bau­steine und ent­wi­ckeln neue Geschäfts­mo­delle, ver­zeich­nen ein über­pro­por­tio­na­les Wachs­tums­po­ten­zial und sind – auch grenz­über­schrei­tend – attrak­tive Arbeit­ge­ber: 30 % ihrer Mit­ar­bei­ter kom­men aus dem Aus­land. High-Tech-Start-ups ent­ste­hen dabei häu­fig im Umfeld von Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen und neh­men wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­sche Ergeb­nisse durch Tech­no­lo­gie­trans­fer in ihre Akti­vi­tä­ten auf.

In Modul 2 ste­hen des­halb indus­tri­elle For­­schungs- und expe­ri­men­telle Ent­wick­lungs­vor­ha­ben zur Stär­kung der Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit von jun­gen Start-ups in Deutsch­land im Zen­trum. Start-ups sol­len ins­be­son­dere bei für sie finan­zie­rungs­in­ten­si­ven Akti­vi­tä­ten im Bereich FuE unter­stützt und in die Lage ver­setzt wer­den, mit­­tel- und lang­fris­tig Inno­va­tio­nen zu gene­rie­ren. Zuwen­dun­gen des BMBF sol­len inno­va­tive For­schungs­pro­jekte unter­stüt­zen, die ohne För­de­rung nicht durch­ge­führt wer­den könn­ten.

  1. Inhalt­li­che Aus­rich­tung der Module im Rah­men der MTI

Das MTI-For­­schungs­­­pro­­gramm folgt der Leit­idee einer hilfs­be­rei­ten, nut­zer­ori­en­tier­ten, bedarfs­ge­rech­ten und an der Men­schen­würde ori­en­tier­ten Tech­nik. Erfolg­rei­che MTI-Lösun­­gen ent­ste­hen oft durch inter­dis­zi­pli­nä­res For­schen, Ent­wi­ckeln und Ver­wer­ten. Hier arbei­ten unter­schied­li­che Bran­chen wie z. B. IT, Medi­zin­tech­nik und Maschi­nen­bau zusam­men. Auf diese Weise ent­ste­hen inno­va­tive Lösun­gen, die Men­schen in immer mehr Lebens­be­rei­chen unter­stüt­zen – von der mit­den­ken­den Woh­nung über die intel­li­gente Mobi­li­tät und die Gesund­erhal­tung bis hin zur assis­tier­ten Pflege.

Im Zeit­al­ter inter­ak­ti­ver Tech­no­lo­gien reagiert Tech­nik nicht mehr nur auf Impulse durch den Men­schen, son­dern agiert zuneh­mend eigen­stän­dig. Die För­de­rung zielt dar­auf, an die Stelle einer star­ren und mecha­ni­schen Funk­tion eine natür­li­che und den mensch­li­chen Sin­nen ent­spre­chende Inter­ak­tion zwi­schen Mensch und Tech­nik zu set­zen. Dabei lernt die Tech­nik von und mit dem Men­schen – und dies ohne den Men­schen und sein Han­deln voll­stän­dig zu über­wa­chen oder zu ver­mes­sen. Das BMBF för­dert die Ent­wick­lung teil­au­to­no­mer Sys­teme, die indi­vi­du­elle Assistenz­aufgaben über­neh­men und auch jen­seits vor­de­fi­nier­ter Kon­texte kom­plexe Situa­tio­nen bewäl­ti­gen kön­nen. Tech­nik ver­netzt sich fle­xi­bel über Raum, Zeit, Ein­satz­be­rei­che und Per­so­nen hin­weg und wird damit immer mehr zum ver­läss­li­chen Assis­ten­ten des Men­schen.

  1. Gegen­stand der För­de­rung

Gegen­stand der För­de­rung sind Aus­grün­dungs­ak­ti­vi­tä­ten von Hoch­schu­len oder außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen im Bereich MTI. Vor­aus­set­zung ist hier, dass die wirt­schaft­li­che Ver­wer­tung neuer erfolg­ver­spre­chen­der For­schungs­an­sätze bereits erkenn­bare For­men erreicht hat und diese abseh­bar in eine kom­mer­zi­elle Anwen­dung über­führt wer­den kann. Dies schließt auch geför­derte, aber bereits abge­schlos­sene MTI-Pro­­jekte, die eine wirt­schaft­li­che Ver­wer­tung der FuE-Erge­b­­nisse durch eine Aus­grün­dung anstre­ben, mit ein.

For­schungs­er­geb­nisse mit hohem Wert­schöp­fungs­po­ten­zial sol­len wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, sodass sie im Anschluss wirt­schaft­lich ver­wer­tet wer­den und die Basis einer Unter­neh­mens­grün­dung bil­den kön­nen. Der Rei­fe­grad eines For­schungs­er­geb­nis­ses soll somit erhöht und die Markt­fä­hig­keit gestei­gert wer­den, um die Lücke zwi­schen wis­sen­schaft­li­cher For­schung und kom­mer­zi­el­ler Ver­wer­tung zu schlie­ßen.

Geför­dert wer­den kön­nen u. a. Vali­die­rungs­stu­dien, Bedarfs­ana­ly­sen und die Erstel­lung eines Geschäfts­plans. Geför­dert wer­den Aus­grün­dun­gen deren Schwer­punkt in den drei The­men­fel­dern des MTI-For­­schungs­­­pro­­gramms liegt:

  • Intel­li­gente Mobi­li­tät (u. a. Fah­rer­as­sis­tenz­sys­teme, Inten­ti­ons­er­ken­nung, ver­netzte Mobi­li­täts­lö­sun­gen und Nutzer­erleben),
  • Digi­tale Gesell­schaft (u. a. intel­li­gente Assis­tenz, Robo­tik, Tech­no­lo­gien für das Wohnen/​​Wohnumfeld, ver­netzte Gegen­stände und Inter­ak­ti­ons­kon­zepte),
  • Gesun­des Leben (u. a. inter­ak­tive kör­per­nahe Medi­zin­tech­nik, intel­li­gente Prä­ven­ti­ons­lö­sun­gen und Pfle­ge­tech­no­lo­gien).

Gegen­stand der För­de­rung in Modul 2 sind risi­ko­rei­che indus­tri­elle For­­schungs- und vor­wett­be­werb­li­che Ent­wick­lungs­vor­ha­ben, die tech­no­lo­gie­über­grei­fend und anwen­dungs­be­zo­gen sind sowie einen direk­ten posi­ti­ven Ein­fluss auf die Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit und erwar­te­ten Wett­be­werbs­chan­cen der betei­lig­ten Start-ups haben. Diese FuE-Vor­­ha­­ben müs­sen inhalt­lich dem Bereich MTI zuzu­ord­nen sein. Wesent­li­ches Ziel der BMBF-För­­de­rung ist die Stär­kung der Markt­po­si­tion der betei­lig­ten Start-ups. Geför­dert wer­den FuE-Vor­­ha­­ben aus einem brei­ten The­men­spek­trum, die ihren Schwer­punkt an den drei The­men­fel­dern im MTI-For­­schungs­­­pro­­gramm ori­en­tie­ren:

  • Intel­li­gente Mobi­li­tät
  • Digi­tale Gesell­schaft
  • Gesun­des Leben

Fol­gende Vor­ha­ben sind för­der­fä­hig:

Tandem”-Vorhaben mit der “Mutter”-Hochschule /​​ For­schungs­ein­rich­tung und ihrem jun­gen Start-up, Ein­zel­vor­ha­ben eines Start-ups sowie Ver­bund­vor­ha­ben zwi­schen einem oder meh­re­ren Start-ups, ande­ren klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU), Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen und ande­ren mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men. Das Vor­ha­ben sollte durch ein Start-up initi­iert wer­den. Ein signi­fi­kan­ter Anteil der För­de­rung muss den betei­lig­ten Start-ups zugu­te­kom­men, eben­falls sol­len der Nut­zen und die Ver­wer­tung der Vor­ha­ben­er­geb­nisse größ­ten­teils bei den betei­lig­ten Start-ups lie­gen.

Ein­­zel- oder Ver­bund­vor­ha­ben ohne Betei­li­gung von Start-ups sind von der För­de­rung aus­ge­schlos­sen.

  1. Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt bei Modul 1 sind Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen in Deutsch­land, an denen die For­schungs­ar­beits­grup­pen ange­sie­delt sind.

Antrags­be­rech­tigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, in Deutsch­land ansäs­sige Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen. Unter­neh­men, die nicht die im Fol­gen­den genann­ten Kri­te­rien der Buch­sta­ben a, b oder Buch­stabe c erfül­len, kön­nen sich auf eigene Kos­ten am Vor­ha­ben betei­li­gen.

Modul­über­grei­fend:

ußer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und /​​ oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kann neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen, eine Pro­jekt­för­de­rung für ihren zusätz­li­chen projekt­bedingten Auf­wand bewil­ligt wer­den.

Start-ups sind junge Unter­neh­men, die weni­ger als fünf Jahre am Markt sind, über inno­va­tive Tech­no­lo­gien bzw. Geschäfts­mo­delle ver­fü­gen und ein signi­fi­kan­tes Mit­ar­­bei­­ter- bzw. Umsatz­wachs­tum auf­wei­sen oder anstre­ben. Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft müs­sen zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung eine Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land haben.

  1. All­ge­meine Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

In Moul 1 wer­den For­schungs­grup­pen mit Aus­sicht auf Poten­zial für Aus­grün­dun­gen geför­dert. Eine form­lose Absichts­er­klä­rung (Let­ter of Intent) der Hoch­schule oder For­schungs­ein­rich­tung des Grün­der­teams ist bei­zu­fü­gen, aus dem her­vor­geht, dass:

  • der Arbeits­gruppe die zur Durch­füh­rung des Pro­jekts erfor­der­li­chen Arbeits­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den,
  • das Grün­der­team bis zum Errei­chen der mit der För­de­rung beab­sich­tig­ten Kom­mer­zia­li­sie­rung der Pro­jekt­er­geb­nisse in allen Belan­gen unter­stützt wird,
  • die Know-how-Trä­­ger und Ergeb­nisse der För­de­rung bei Aus­grün­dung in das Start-up über­führt wer­den.
  • In Modul 2 wer­den indus­tri­elle For­­schungs- und vor­wett­be­werb­li­che Ent­wick­lungs­vor­ha­ben, die durch ein hohes wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­sches Risiko gekenn­zeich­net sind und die über den Stand der Tech­nik hin­aus­ge­hen, geför­dert. Es kön­nen auch sol­che Unter­neh­men in die För­de­rung auf­ge­nom­men wer­den, die erst­ma­lig FuE-Akti­­vi­­tä­­ten auf dem Gebiet der MTI auf­neh­men möch­ten.

Die Betei­li­gung von Start-ups und KMU ist aus­drück­lich erwünscht. Es kommt die KMU-Defi­­ni­­tion gemäß Emp­feh­lung der EU-Kom­­mis­­sion zur Anwen­dung. Jedoch sind auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung eine Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung in Deutsch­land haben, wenn sie ein­schließ­lich ver­bun­de­ner oder Part­ner­un­ter­neh­men zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung eine Größe von 1 000 Mit­ar­bei­tern und einen Jah­res­um­satz von 100 Mil­lio­nen Euro nicht über­schrei­ten, aus­drück­lich zur Antrag­stel­lung auf­ge­for­dert. Groß­un­ter­neh­men kön­nen als asso­zi­ierte Part­ner ohne För­de­rung teil­neh­men.

Für beide Module gilt:

Von den Antrag­stel­lern wird die Bereit­schaft zur pro­jekt­über­grei­fen­den Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Ver­bün­den erwar­tet. Eine beglei­tende Öffent­lich­keits­ar­beit durch die Ver­bund­part­ner, aber auch ihre aktive Betei­li­gung an öffent­lich­keits­wirk­sa­men Maß­nah­men des BMBF ist erwünscht.

Dar­über hin­aus müs­sen die Vor­ha­ben dar­le­gen, wie sie die ange­mes­sene Berück­sich­ti­gung der rele­van­ten recht­li­chen, ethi­schen und sozia­len Aspekte sicher­stel­len. Das gilt vor allem für die Nut­zer­ein­bin­dung bei Pro­ban­den­be­fra­gun­gen und Feld­stu­dien sowie für Ent­wick­lun­gen, die auf einer umfas­sen­den Samm­lung und Ver­ar­bei­tung von Nut­zer­da­ten basie­ren.

Der Ver­brei­tung der erreich­ten Ergeb­nisse wird große Bedeu­tung bei­gemes­sen. Die Pro­jekt­part­ner müs­sen die For­schungs­er­geb­nisse nach der Fer­tig­stel­lung der Demons­tra­to­ren zu einer brei­ten Anwen­dung brin­gen wol­len und kön­nen. Des­halb wird der Zusam­men­ar­beit mit der jewei­li­gen Anwen­der­bran­che zur Ver­wer­tung der Ergeb­nisse große Bedeu­tung bei­gemes­sen.

Antrag­stel­ler sol­len sich – auch im eige­nen Inter­esse – im Umfeld des natio­nal beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens mit dem EU-Rah­­men­­pro­­gramm für For­schung und Inno­va­tion ver­traut machen. Sie sol­len prü­fen, ob das beab­sich­tigte Vor­ha­ben spe­zi­fi­sche euro­päi­sche Kom­po­nen­ten auf­weist und damit eine aus­schließ­li­che EU-För­­de­rung mög­lich ist. Wei­ter­hin ist zu prü­fen, inwie­weit im Umfeld des natio­nal beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens ergän­zend ein För­der­an­trag bei der EU gestellt wer­den kann. Dies soll im natio­na­len För­der­an­trag kurz dar­ge­stellt wer­den.

  1. Beson­dere Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen

Bei Modul 1 gel­ten fol­gende Vor­aus­set­zun­gen:

  • In den Vor­ha­ben muss min­des­tens eines der genann­ten The­men­fel­der der MTI als Schwer­punkt erkenn­bar sein,
  • jün­gere, in der For­schung bereits erfah­rene Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­ler wer­den als For­schungs­grup­pen­lei­ter ein­ge­setzt,
  • Dar­stel­lung der Eig­nung der Pro­jekt­idee für eine Aus­grün­dung,
  • klare Abgren­zung zum Sta­tus Quo des For­schungs­stands und des noch anste­hen­den FuE-Bedarfs,
  • Dar­stel­lung der Rele­vanz der zu för­dern­den Vali­die­rung und noch zu täti­gen­den Arbei­ten in Bezug auf die zukünf­tige Grün­dung.

Bei Modul 2 gel­ten fol­gende Vor­aus­set­zun­gen:

  • In den Vor­ha­ben muss min­des­tens eines der genann­ten The­men­fel­der der MTI als Schwer­punkt erkenn­bar sein,
  • das Vor­ha­ben sollte durch ein Start-up initi­iert wer­den,
  • ein signi­fi­kan­ter Anteil der For­schungs­leis­tung muss durch die betei­lig­ten Unter­neh­men (Hersteller/​​Anwender) erbracht und der Nut­zen des Vor­ha­bens in ers­ter Linie die­sen zugu­te­kom­men.
  1. Art, Umfang und Höhe der Zuwen­dung

Für die aus­ge­wähl­ten Pro­jekte in bei­den Modu­len kön­nen Zuwen­dun­gen im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt wer­den. Die Höhe der Zuwen­dung pro Vor­ha­ben rich­tet sich im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haus­halts­mit­tel nach den Erfor­der­nis­sen des bean­trag­ten Vor­ha­bens.

Bemes­sungs­grund­lage für Hoch­schu­len, For­­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Hel­m­holtz-Zen­­tren (HZ) und der Fraun­ho­­fer-Gesel­l­­schaft (FhG) die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Bei nicht wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken wird zusätz­lich zu den zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft (auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men) sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten gemäß Arti­kel 25 AGVO. In der Regel kön­nen – je nach Anwen­dungs­nähe des Vor­ha­bens – bis zu 50 % anteil­fi­nan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grun­d­­sä­t­­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung – grund­sätz­lich min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten – vor­aus­ge­setzt. Für KMU sind nach Arti­kel 25 Absatz 6 und 7 AGVO dif­fe­ren­zierte Auf­schläge zuläs­sig, die gege­be­nen­falls zu einer höhe­ren Bei­hilf­e­in­ten­si­tät füh­ren kön­nen. Zum Nach­weis der Finan­zier­bar­keit des Eigen­an­teils sind auf Ver­lan­gen Unter­la­gen zur Prü­fung der Boni­tät vor­zu­le­gen.

Bei Start-ups mit noch gerin­ger Eigen­ka­pi­tal­kraft wird geprüft, ob eine För­de­rung der zuwen­dungs­fä­hi­gen projekt­bezogenen Aus­ga­ben (Abrech­nungs­art Aus­ga­ben – AZA) gebo­ten sein könnte.

  • Zuwen­dung Modul 1

Geför­dert wird die wis­­sen­­schaf­t­­lich-tech­­ni­­sche Vali­die­rung von Pro­jekt­ideen mit hoher Aus­grün­dungs­per­spek­tive. Die För­der­dauer beträgt bis zu drei Jahre. Zuwen­dungs­fä­hig sind Mit­tel für die Durch­füh­rung der FuE-Pro­­jekte (Personal‑, Sach- und Rei­se­mit­tel sowie pro­jekt­be­zo­gene Inves­ti­tio­nen, die nicht der Grund­aus­stat­tung des Antrag­stel­lers zuzu­rech­nen sind) sowie für eine grün­dungs­be­zo­gene Bera­tung (bis maxi­mal 5 000 Euro) und ein(e) grundlegende(s) unter­neh­me­ri­sche Qua­li­fi­zie­rung und Coa­ching (bis maxi­mal 10 000 Euro).

  • Zuwen­dung Modul 2

Geför­dert wird die tech­ni­sche Umset­zung und Rea­li­sie­rung der Pro­jekt­ideen. Die För­der­dauer beträgt bis zu drei Jahre. Zuwen­dungs­fä­hig sind Mit­tel für die Durch­füh­rung der FuE-Pro­­jekte (Personal‑, Sach- und Rei­se­mit­tel sowie pro­jekt­be­zo­gene Inves­ti­tio­nen, die nicht der Grund­aus­stat­tung des Antrag­stel­lers zuzu­rech­nen sind) sowie unter­neh­me­ri­sche Qua­li­fi­zie­rung und Coa­ching (bis maxi­mal 10 000 Euro).

För­der­höchst­summe für Start-ups pro Pro­jekt sind 400 000 Euro bei einer drei­jäh­ri­gen Lauf­zeit.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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