KfW-Unter­­neh­­mens­­fi­nan­­zie­rung

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

Axel Deil­mann
Unter­neh­mens­be­ra­ter

Nach­dem der Bund im hohen Maße in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren enorme Finanz­hil­fen zur Bewäl­ti­gung der Corona-Pan­­de­­mie und somit zahl­rei­chen Unter­neh­men aktive Hil­fen in Form von Unter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen auf den Weg gebracht hat, muss der Bund schon wie­der in die Bre­sche schla­gen und wie­derum Unter­neh­mens­hil­fen in Form von Unter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen auf­le­gen.

Unter­stüt­zung der Unter­neh­men die von den Fol­gen des Krie­ges in der Ukraine betrof­fen sind.

Neues Kre­dit­pro­gramm der KfW

Geplan­ter Pro­gramm­start: 09.05.2022

För­de­rung bis zum 31.12.2022 befris­tet

In die­sem Fall müs­sen die Fol­gen des rus­si­schen Angriffs­kriegs auf die Ukraine und die in die­sem Zusam­men­hang von der Staa­ten­ge­mein­schaft ergrif­fe­nen Sank­tio­nen und deren nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die wirt­schaft­li­che Situa­tion vie­ler Unter­neh­men in Deutsch­land aus­ge­merzt wer­den. Die davon betrof­fe­nen Unter­neh­men möchte die Bun­des­re­gie­rung mit einem neuen Kre­dit­pro­gramm der KfW unter­stüt­zen.

Die KfW führt des­halb das KfW-Son­­der­­pro­­gramm UBR (Ukraine, Bela­rus, Russ­land) 2022 ein. Es zielt dar­auf ab, Unter­neh­men zu stüt­zen, die durch die mili­tä­ri­sche Aggres­sion Russ­lands gegen die Ukraine und den in die­sem Zusam­men­hang von der EU und ihren inter­na­tio­na­len Part­nern erlas­se­nen und ggf. noch zu erlas­sen­den Sank­tio­nen sowie mög­li­chen wirt­schaft­li­chen Gegen­maß­nah­men betrof­fen sind. Die beson­dere Betrof­fen­heit der Unter­neh­men kann in Umsatz­rück­gän­gen, Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­len, Schlie­ßun­gen von Pro­duk­ti­ons­stät­ten oder gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten bestehen. För­der­fä­hige Unter­neh­men müs­sen struk­tu­rell gesund sowie lang­fris­tig wett­be­werbs­fä­hig sein und dür­fen zum 31.12.2021 kein Unter­neh­men in Schwie­rig­kei­ten gemäß der EU-Defi­­ni­­tion in Arti­kel 2 Num­mer 18 der Ver­ord­nung (EU) Num­mer 651/​​2014 (All­ge­meine Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung) gewe­sen sein.

Es wer­den zwei bank­durch­ge­lei­tete För­der­pro­gramme und eine Kon­sor­ti­al­kre­dit­va­ri­ante ange­bo­ten.

Der Pro­gramm­start ist für den 09.05.2022 geplant. Vor­aus­set­zung ist, dass bis zu die­sem Zeit­punkt alle erfor­der­li­chen Geneh­mi­gun­gen bei der KfW vor­lie­gen, ins­be­son­dere die Geneh­mi­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Grund­lage (“BKR-Bun­­des­­re­­ge­­lung Bei­hil­fen für nied­rig­ver­zins­li­che Dar­le­hen 2022”) durch die EU-Kom­­mis­­sion.

Das KfW-Son­­der­­pro­­gramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befris­tet.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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