För­der­kre­dite für kli­ma­freund­li­che Fahr­zeuge im Per­­so­­nen- und Güter­ver­kehr

Attrak­tive För­der­kre­dite für Kom­mu­nen und Unter­neh­men

För­de­rung kli­ma­freund­li­cher Fahr­zeuge für Per­so­nen- und Güter­ver­kehr

Anschluss­för­de­rung” im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr

Bis zu 75% För­de­rung für Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur

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Der Bund för­dert ab Januar 2022 Inves­ti­tio­nen in die kom­mu­nale und soziale Infra­struk­tur, d.h. in die Ener­gie und die Umwelt rund um das Thema „Nach­hal­tige Mobi­li­tät“.

Der Ver­kehrs­sek­tor spielt eine zen­trale Rolle bei der Errei­chung der deut­schen Kli­ma­ziele. Der Bedarf zur Redu­zie­rung der CO2-Emis­­sio­­nen ist in die­sem Bereich beson­ders hoch. Die KfW unter­stützt hier im Auf­trag des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Digi­ta­les und Ver­kehr (BMDV) mit einem breit ange­leg­ten För­der­an­ge­bot Inves­ti­tio­nen in eine nach­hal­tige Mobi­li­tät in Deutsch­land. Das neue För­der­an­ge­bot beinhal­tet attrak­tive För­der­kre­dite und rich­tet sich an Kom­mu­nen und Unter­neh­men. Die För­der­kri­te­rien ori­en­tie­ren sich an der EU-Taxo­­no­­mie.

Kom­mu­nen erhal­ten die För­de­rung ins­be­son­dere für infra­struk­tu­relle Maß­nah­men sowie für Inves­ti­tio­nen in den kom­mu­na­len Fuhr­park. Für Unter­neh­men wer­den kli­ma­freund­li­che Fahr­zeuge des Per­­so­­nen- und Güter­ver­kehrs ein­schließ­lich des ÖPNV, Inves­ti­tio­nen in die hier­für erfor­der­li­che Infra­struk­tur sowie in die nach­hal­tige Digi­ta­li­sie­rung von Mobi­li­tät geför­dert.

Für Unter­neh­men steht neben dem bewähr­ten Ange­bot mit stan­dar­di­sier­ten Bau­stei­nen für grö­ßere Pro­jekte ab einem Finan­zie­rungs­vo­lu­men von EUR 15 Mil­lio­nen eine indi­vi­du­elle Vari­ante zur Ver­fü­gung. Beson­ders attrak­tiv ist das neue För­der­an­ge­bot für Kom­mu­nen, die den neuen För­der­kre­dit ergän­zend zu bereits bestehen­den För­der­an­ge­bo­ten des Bun­des in Anspruch neh­men, wie z. B. dem Son­der­pro­gramm „Stadt und Land” des BMDV. Im Son­der­pro­gramm “Stadt und Land” wer­den Inves­ti­tio­nen zur Ver­bes­se­rung und zum Aus­bau der Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur mit Zuschüs­sen von i.d.R. bis zu 75% finan­zi­ell unter­stützt. Bei Fra­gen zu bau­li­chen Maß­nah­men spe­zi­ell im Bereich von Rad­ab­stell­an­la­gen an Bahn­hö­fen steht die Infor­ma­ti­ons­stelle „Fahr­rad­par­ken am Bahn­hof” zur Ver­fü­gung.

Auch Unter­neh­men kön­nen den Inves­ti­ti­ons­kre­dit Nach­hal­tige Mobi­li­tät zur Finan­zie­rung ihres Eigen­an­teils nut­zen, zum Bei­spiel für die „Anschluss­för­de­rung” im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Digi­ta­les und Ver­kehr. Hier wer­den Gleis­an­schlüsse, Zufüh­rungs- und Indus­trie­stamm­gleise sowie mul­ti­funk­tio­nale Anla­gen von gewerb­li­chen und kom­mu­na­len Unter­neh­men geför­dert. Gleis­an­schlüsse, Zufüh­rungs- und Indus­trie­stamm­gleise sowie mul­ti­funk­tio­nale Anla­gen sind als Zugangs­punkte für Güter zum Schie­nen­netz wich­tig, um bestehende Güter­ver­kehre auf der Schiene zu hal­ten und zusätz­li­che Güter­ver­kehre von der Straße auf die Schiene zu ver­la­gern.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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