“NRW.SeedBridge” – Die neue Brückenfinanzierung für Start-ups
Gleich Fördermittel sichern:
Das Wichtigste in Kürze:
Damit junge, innovative Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde ohne Liquiditätsengpässe überbrücken können, hat die NRW.BANK heute das Förderprogramm “NRW.SeedBridge” gestartet. Mit dem neuen Förderprogramm reagiert die Förderbank auf das aktuell knappe Angebot von Risikokapital im Markt. Über “NRW.SeedBridge” können Start-ups, die nicht älter als sieben Jahre sind, Wandeldarlehen von bis zu 200.000 Euro beantragen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Konjunktur so gar nicht in Schwung kommt, und es aufgrund dessen Start-ups immer schwerer fällt an Risikokapital zu gelangen, auch weil private Business Angels ihr Engagement reduzieren, schafft die NRW.BANK mit diesem Förderprogramm “NRW.SeedBridge” Start-ups mit guten Geschäftsideen eine passende Finanzierungsmöglichkeit.
Um die klimaneutrale und digitale Transformation zu meistern und das Land NRW fit für die Zukunft zu machen, braucht es die Innovationskraft engagierter Gründer. Die über die NRW.Bank ausgegebene Förderung “NRW.SeedBridge” in Form von Wandeldarlehen stellt die NRW.BANK ohne Co-Investor Kapital zur Verfügung. Die Zins- und Tilgungszahlungen werden endfällig gestellt und bieten somit den Gründern den Vorteil, dass sie während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens ihre Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungszahlungen belasten.
Zusätzliche Vorteile des Wandeldarlehens
Die Wandeldarlehen sind zudem nachrangig und der Darlehensnehmende muss keine Sicherheiten stellen. Deswegen gelten diese als eigenkapitalnahe Finanzierungen. Eine weitere Besonderheit bei Wandeldarlehen: Unter bestimmten Bedingungen kann der Darlehensgebende das Wandeldarlehen in einer der nächsten Finanzierungsrunden in eine Beteiligung an dem Start-up wandeln, sodass eine Rückzahlung des Darlehens in diesem Fall entfällt.