NRW.Seed­Bridge” – Die neue Brü­cken­fi­nan­zie­rung für Start-ups

Für inno­va­tive und wachs­tu­m­ori­en­tierte Start-ups, nicht älter als sie­ben Jahre

Wan­del­dar­le­hen bis 200.000 Euro

Keine Zins- und Til­gungs­zah­lun­gen wäh­rend der Lauf­zeit

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Das Wich­tigste in Kürze:

Damit junge, inno­va­tive Unter­neh­men aus Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len die Zeit bis zur nächs­ten Finan­zie­rungs­runde ohne Liqui­di­täts­eng­pässe über­brü­cken kön­nen, hat die NRW​.BANK heute das För­der­pro­gramm “NRW.Seed­Bridge” gestar­tet. Mit dem neuen För­der­pro­gramm reagiert die För­der­bank auf das aktu­ell knappe Ange­bot von Risi­ko­ka­pi­tal im Markt. Über “NRW.Seed­Bridge” kön­nen Start-ups, die nicht älter als sie­ben Jahre sind, Wan­del­dar­le­hen von bis zu 200.000 Euro bean­tra­gen.

Auf­grund der Tat­sa­che, dass die Kon­junk­tur so gar nicht in Schwung kommt, und es auf­grund des­sen Start-ups immer schwe­rer fällt an Risi­ko­ka­pi­tal zu gelan­gen, auch weil pri­vate Busi­ness Angels ihr Enga­ge­ment redu­zie­ren, schafft die NRW​.BANK mit die­sem För­der­pro­gramm “NRW.Seed­Bridge” Start-ups mit guten Geschäfts­ideen eine pas­sende Finan­zie­rungs­mög­lich­keit.

Um die kli­ma­neu­trale und digi­tale Trans­for­ma­tion zu meis­tern und das Land NRW fit für die Zukunft zu machen, braucht es die Inno­va­ti­ons­kraft enga­gier­ter Grün­der. Die über die NRW​.Bank aus­ge­ge­bene För­de­rung “NRW.Seed­Bridge” in Form von Wan­del­dar­le­hen stellt die NRW​.BANK ohne Co-Inves­­tor Kapi­tal zur Ver­fü­gung. Die Zins- und Til­gungs­zah­lun­gen wer­den end­fäl­lig gestellt und bie­ten somit den Grün­dern den Vor­teil, dass sie wäh­rend der sie­ben­jäh­ri­gen Lauf­zeit des Dar­le­hens ihre Unter­neh­men nicht mit Zins- und Til­gungs­zah­lun­gen belas­ten.

Zusätz­li­che Vor­teile des Wan­del­dar­le­hens

Die Wan­del­dar­le­hen sind zudem nach­ran­gig und der Dar­le­hens­neh­mende muss keine Sicher­hei­ten stel­len. Des­we­gen gel­ten diese als eigen­ka­pi­tal­nahe Finan­zie­run­gen. Eine wei­tere Beson­der­heit bei Wan­del­dar­le­hen: Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen kann der Dar­le­hens­ge­bende das Wan­del­dar­le­hen in einer der nächs­ten Finan­zie­rungs­run­den in eine Betei­li­gung an dem Start-up wan­deln, sodass eine Rück­zah­lung des Dar­le­hens in die­sem Fall ent­fällt.

Unternehmensberatung aus Essen: Axel Deilmann

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