IKT 2020 – Forschung für Innovationen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse
Axel Deilmann
Unternehmensberater
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft” voranzubringen ist eine der sechs prioritären Zukunftsaufgaben der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland” der Bundesregierung. Mit dem Forschungsprogramm „IKT 2020 – Forschung für Innovationen” setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer Innovationspolitik auf Informations- und Kommunikationstechnologien.
-
Zuwendungszweck
Ziel der Bekanntmachung ist es, die technologischen Entwicklungslinien im Gebiet der IKT und deren Anwendungen durch Fördervorhaben zu stärken. Dabei stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen „Embedded Systems”, intelligente lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste. Die IKT-Förderung wird deshalb vorrangig entlang der entsprechenden strategischen F&E‑Linien ausgerichtet.
Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der “Komfortzone” einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Dieses Verhalten vieler Marktteilnehmer hat auch Rückwirkungen auf die akademische Forschung.
Sowohl aus Sicht der Wirtschaft allgemein als auch aus Sicht der IKT wäre es jedoch vielfach notwendig, parallel bestehende, inkompatible Insellösungen zu verbinden oder von Anfang an gemeinschaftlich Querschnittstechnologien zu entwickeln und auf diese Weise durch die Kooperation mit anderen Entwicklern und Anwendern weltmarktfähige, interoperable Technologielösungen oder gemeinschaftlich nutzbare Werkzeuge zu etablieren. Als ein strategisches Vorbild kann die gemeinsame F&E von Software-Methoden und ‑Werkzeugen in der gesamten Anwendungsbreite von eingebetteten Systemen genannt werden, die bereits erhebliche gesamtwirtschaftliche Potentiale entfaltet hat. Derartige strategisch ausgerichtete, kooperative Entwicklungen von Querschnittstechnologien im IKT-Sektor sind für die IKT-Wirtschaft und die Anwender von außerordentlich hoher Bedeutung.
Die Förderung in dieser Maßnahme ist daher einerseits auf eine Förderlinie zur langfristigen und überwiegend rein akademischen Vorlaufforschung grundsätzlicher innovationsorientierter Fragestellungen ausgerichtet, welche in anderen, spezifischen Fördermaßnahmen thematisch nicht adressiert werden. Mit basisorientierten Projekten soll eine explorative Methoden‑, Werkzeug- und Technikentwicklung im IT-Sektor unterstützt werden.
Andererseits ist die Fördermaßnahme auf die für die IT typische Entwicklung von integrativen und konvergenten Lösungen im Verbund von Forschung und Wirtschaft ausgerichtet. Solche werden dann erforderlich, wenn verschiedene erprobte Lösungsansätze im IKT-Sektor, vielfach auch Insellösungen, zu einer zumeist branchenübergreifenden Basistechnologie mit Querschnittscharakter fortentwickelt werden sollen. Dies ist nur durch Technologieallianzen mit gemeinsamen Entwicklungsanstrengungen im Zusammenwirken einer großen Zahl von Beteiligten aus Forschung und Wirtschaft – potentiellen Anbietern und Anwendern – möglich. Als Beispiele aus der Vergangenheit sind die Entwicklungen von gemeinsamen Softwaremethoden für die Mehrzahl von Einsatzbereichen von komplexen Systemen durch ein branchenübergreifendes Konsortium zu nennen. Auch in vielen anderen Anwendungsfeldern haben sich technologische Insellösungen als erhebliches Hemmnis einer Nutzung erwiesen. Zweck dieser Förderlinie ist es daher, entweder für solche Insellösungen entsprechende Plattformen bzw. Integrationslösungen bereitzustellen oder durch frühzeitige gemeinsame Entwicklungsvorhaben der Herausbildung von Insellösungen entgegenzuwirken. In dieser Förderlinie können auch Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen berücksichtigt werden.
Damit adressiert die Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung, bevor diese Produktreife erlangt.
-
Gegenstand der Förderung
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potentialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder ohne IKT gar nicht möglich wären. Entsprechend der Grundsätze im Forschungsprogramm IKT 2020 ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme deshalb – neben Forschungsthemen aus der IKT-Wirtschaft selbst – auf die folgenden Anwendungsfelder / Branchen ausgerichtet:
- Automobil, Mobilität
- Maschinenbau, Automatisierung
- Gesundheit, Medizintechnik
- Logistik, Dienstleistungen
- Energie, Umwelt
Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien anzusiedeln. Vorhaben mit Schwerpunkt in der Mikroelektronik oder der Kommunikationstechnik sind nicht förderfähig.
Da diese Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung adressiert, bei der eine konvergente Lösung zur Nutzung der Anwendungspotentiale erforderlich ist, wird eine Förderung in zwei Förderlinien vorgesehen:
Basisorientierte Projekte:
Charakteristisch für den IKT-Sektor sind Basistechnologien, die Voraussetzung für nahezu jedes Anwendungsfeld sind. Dies betrifft die Algorithmenentwicklung und Softwaremethoden ebenso wie Methoden und Werkzeuge zu Datenstrukturen. In dieser Förderlinie werden daher Arbeiten zu derartigen Basistechnologien gefördert mit dem Ziel, das Fundament für Innovationen mit besonders hohem Nutzungspotential zu legen. Bevorzugt werden Vorhaben zur Ausarbeitung von Themengebieten, die von Seiten der Fachwelt oder von Seiten der Anwendungen als besonders wichtig, aber methodisch unzureichend abgedeckt benannt werden. Förderprojekte hierzu können aus akademischen Einzel- oder Verbundvorhaben bestehen; in begründeten Ausnahmefällen sind auch Verbünde mit Forschungspartnern aus der Wirtschaft möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Forschungsstrategie − oder sofern möglich Roadmap − von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung.
Technologieallianzen:
Gefördert werden hierbei breite Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Ziel haben, in einem Technologiefeld aus der IKT entweder durch vertikal ausgerichtete, branchenoffene Verbünde Technologieinnovationen oder horizontal ausgerichtete Verbünde branchenübergreifende Basistechnologien zur Anwendungsreife zu bringen.
Voraussetzung für diese Verbünde ist, dass sie durch ihre Breite branchenübergreifende Methoden, Werkzeuge und Lösungen erarbeiten, die eine innovationsbehindernde Heterogenität von innovativer Technologie durch geeignete Maßnahmen zur Interoperabilität und Integration verschiedenster technischer Ansätze auflösen.
Bei einer Standardisierung sind nach Möglichkeit offene Standards anzustreben. Sofern derartige Verbünde von einer frühen Stufe der Forschung und Technologieentwicklung ausgehen, so ist die Vorlage einer technologisch ausgerichteten Roadmap erforderlich. Bei diesen Verbünden ist die Einbeziehung von unterschiedlichen Anwendungsfeldern bzw. Branchen unabdingbar.
Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig. Verbundvorhaben sollten sich auch mit der Gestaltung von Rahmenbedingungen für die spätere Nutzung der Technologie auseinandersetzen und dazu gegebenenfalls weitere strategische Partner, wie beispielsweise Verbände und Sozialpartner, hinzuziehen.
Förderfähig sind abweichend davon in dieser Förderlinie auch Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen, sofern diese speziell dazu dienen, bei der Realisierung eines Technologiefelds die Zusammenarbeit strategischer Partner, wie etwa Verbände und Sozialpartner, im Verbund mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft gezielt auszubauen und zu unterstützen.
-
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind einzelne Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus zu Förderlinie A (Basisorientierte Projekte) und breite Verbünde aus Wirtschaft und Forschung zu Förderlinie B (Technologieallianzen).
Forschungseinrichtungen, die von Bund und / oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.
-
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren − HZ − und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) (siehe zu Umfang der Zuwendung), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.